Fachkompetenz
Mein Bestreben ist, Sie möglichst umfassend mit Blick auf eine Gesamtlösung zu beraten und zu betreuen. Das Gefühl der Schaffung von Sicherheit steht als Ziel im Vordergrund.
Unverzichtbar ist heute eine frühzeitige persönliche Absicherung mittels einer individuellen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Dabei kommt es darauf an, dass Bevollmächtigte Ihren Willen kennen und dieser so nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs rechtswirksam formuliert ist, damit diese für Ärzte auch bindend ist. Eine formularmäßig ohne rechtliche und ggf. zusätzlich medizinische Aufklärung erstellte Patientenverfügung aus dem Internet erfüllt diese Voraussetzungen nicht und lässt berechtigte Zweifel daran entstehen, ob der darin geäußerte Wille tatsächlich auch zum Zeitpunkt der Verwendung der Patientenverfügung dem aktuellen Willen des Betroffenen entspricht.
Damit einher geht die Formulierung eines formwirksamen Testaments. Als Testamentsvollstrecker sorge ich dafür, dass Ihr letzter Wille erfüllt wird. Das Versicherungsrecht rückt ebenso immer mehr in den Mittelpunkt. Die Sorge um die Alters- und Risikoabsicherung bedrängt viele meiner Mandanten. Hier stehe ich Ihnen seit 2005 als seinerzeit erster Fachanwalt für Versicherungsrecht in Köln zur Seite.
Die Frage, ob bei beim Verlust des Arbeitsplatzes oder im Krankheitsfall eine Restschuld-, Krankentagegeld-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung zahlen muss, ist von oftmals geradezu existentieller Bedeutung.
Bei Straßenverkehrsunfällen, Einbrüchen oder Gebäude- und Hausratsschäden ist meist entscheidend, dass frühzeitig und zutreffend eine vollständige und geordnete Meldung des Schadensfalles erfolgt. Ob ein Haftpflicht- oder Sachversicherer eintrittspflichtig wird und wie schnell in welchem Umfang der jeweilige Versicherer Leistungen erbringt, hängt dabei meist von einer gestrafften und auf die wesentlichen Umstände fokussierten widerspruchsfreien Darstellung ab.
Unternehmern stehe ich sowohl in allgemeinen Fragen zum Geschäftsbetrieb und zur Geschäftsplanung als auch in den immer häufiger werdenden Arbeitsrechtsprozessen zur Seite. Durch die Globalisierung ist bei Verträgen mit Auslandsbezug nicht nur die Beachtung ausländischer Rechtsvorschriften erforderlich. Eine fundierte Beratung ermöglicht Ihnen eine Optimierung Ihrer wirtschaftlichen Ziele. Durch eine Prüfung der Versicherbarkeit im internationalen Versicherungsrecht können oftmals die Risiken für Sie ausgeschlossen oder zumindest minimiert werden, die der Handel mit dem Ausland in sich birgt. In diesem Zusammenhang biete ich die Möglichkeit auf Französisch, Niederländisch, Italienisch und Englisch fachlich kommunizieren zu können.